02. November 2020
Neue Corona-Schutzmaßnahmen ab 3. November
Ab 3. November treten neue Corona-Schutzmaßnahmen in Kraft.
Hier die wichtigsten Eckpunkte und Änderungen für die Erwachsenenbildung:
- "Distance-Learning" wird auch im Bereich Erwachsenenbildung empfohlen.
- Berufliche Aus- und Fortbildung bleibt erlaubt. Dies betrifft auch Veranstaltungen in Präsenz zur erforderlichen Aus- und Fortbildung von Erwachsenen. Erforderlich sind die Maßnahmen, wenn sie zu Prüfungen führen oder aus anderen Gründen nicht verschoben werden können.
- In Beherbergungsbetrieben bleiben Nächtigung und Verpflegung bei Ausbildungen von gesetzlich anerkannten Einrichtungen weiter möglich.
- Prinzipiell gilt bei Aus- und Fortbildungen, dass von allen Beteiligten ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine Mund-Nasen-Maske (kein Visier) zu tragen ist.
- Für berufliche Aus- und Fortbildungen sind unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen keine Teilnehmer*innenbeschränkungen und keine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde verordnet.
- Sport- und Bewegungskurse sind ab 3. November nur mehr im Freien möglich, sofern es bei der Ausübung zu keinem Körperkontakt kommt.
Sachverhalt und Begründungen zur Covid-19- Schutzmaßnahmenverordnung
Meldung auf erwachsenenbildung.at