26. November 2020
2. Lockdown: Umstellung der Erwachsenenbildung auf Distance Learning
Neuerungen für die Erwachsenenbildungseinrichtungen:
- Es sind nur mehr Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, und zu beruflichen Abschlussprüfungen, sofern eine Abhaltung in digitaler Form nicht möglich ist, erlaubt.
- Das Tragen einer MNS-Maske ist verpflichtend, es sei denn, dies ist aufgrund der Eigenart der Aus- und Fortbildung oder Integrationsmaßnahme nicht möglich.
- Weiters sind die Bestellung eines/r COVID-19-Beauftragten sowie die Erstellung und Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzepts unerlässlich.
Diese Bestimmungen gelten vorerst bis 26. November 2020.