1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
Die1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung liegt vor.
Sie gilt ab 1. Juni 2022.
Die Gültigkeit der aktuellen Regeln für Zusammenkünfte wird bis 23. August verlängert, das heißt:
Bei über 500 Personen ist ein/e Covid-19-Beauftragte/r zu bestellen und ein Präventionskonzept bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.
Maskenpflicht gilt im Sommer nur im Gesundheitsbereich. Landesrecht (Wien!) kann abweichen.
Nach einer Übergangsfrist bis 23. August gibt es beim 3-G-Nachweis (der momentan ja kaum gebraucht wird) Vereinfachungen:
Es gilt dann nur mehr
- Zweitimpfung oder Genesung für 6 Monate (180 Tage)
- Booster für 1 Jahr (365 Tage)
- PCR-Test für 72 Stunden
- Antigentest für 24 Stunden
Mindestabstände zwischen Impfungen fallen ebenso weg wie Kombinationen aus Genesung und Impfung.
1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung
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